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INFORMIEREN

Gründung

Vor der Gründung eines Unternehmens in der Schweiz ist es wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, welche Art von Firma man gründen möchte. Die gängigsten Unternehmensformen in der Schweiz sind die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Kollektivgesellschaft und die Einzelfirma. Jede dieser Formen hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, daher ist es ratsam, sich vorab über die spezifischen Merkmale und Anforderungen jeder Unternehmensform zu informieren.

 

Einzelunternehmen: beliebte Rechtsform für Gründer

 

Vorteile

  • Grosse unternehmerische Freiheit

  • Kapital: Ein Einzelunternehmen kann - zumindest theoretisch - ohne Kapital gegründet werden. In der Realität wird aber ein gewisses Mindestbetriebskapital erforderlich sein

  • Steuern: Keine steuerliche Doppelbelastung von Unternehmens- und Unternehmereinkommen resp. -vermögen. Tendenziell fahren Einzelunternehmende deshalb steuerlich gesehen günstiger

  • Gründung: Keine Formalitäten, wenig Gebühren (nur für einen allfälligen Eintrag ins Handelsregister)

  • Verwaltungsaufwand: Kein erhöhter Aufwand wie bei AG oder GmbH

Nachteile

  • Haftung: Inhaberin und Inhaber haften mit dem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen

  • Publizität: Besitzverhältnisse bekannt (im Gegensatz zu AG)

  • Geschäftsname: Nicht frei wählbar, Name des Inhabers zwingend im Geschäftsnamen enthalten

  • Bilanzierungsvorschriften: Im Handelsregister eingetragene Einzelfirmen unterstehen zwar der Buchführungspflicht, die Kriterien sind jedoch weniger streng als bei der AG und GmbH

  • Steuern: Keine getrennte Besteuerung von Geschäfts- und Privateinkommen und -vermögen. Nachteile bei der Progression, da Gesamteinkommen auf privater Steuerrechnung

  • Alleinige Verantwortung des Inhabers

  • Betreibung auf Konkurs: Strenge Betreibungsart auf das Gesamtvermögen des Schuldners (sofern die Firma im Handelsregister eingetragen ist)

 

 

 

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Vorteile

  • Relativ geringes Grundkapital erforderlich (mind. CHF 20'000).

  • Haftung: Beschränkt auf das (voll einbezahlte) Stammkapital.

  • Geschäftsname: Freie Namenswahl, Zusatz "GmbH" muss aber enthalten sein.

  • Gründung: Nur eine Gründungsperson notwendig.

  • Steuerprogression: Spaltung des Gewinns (Lohn der Gesellschafterinnen und Gesellschafter gilt bei der GmbH als Aufwand) kann die Progressionsspitze brechen.

  • Verkauf Stammeinlage: Der daraus entstehende Kapitalgewinn ist steuerfrei.

  • Eine GmbH kann ohne Liquidation in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden.

Nachteile

  • Doppelbesteuerung auf Ertrag und Kapital der GmbH sowie Einkommen und Vermögen des Gesellschafters.

  • Gründung: Höhere Gründungskosten als bei Einzelfirma.

  • Publizität: Organe, Kapital und Stammeinlagen sind im Handelsregister öffentlich einsehbar.

  • Erhöhter Verwaltungsaufwand: Protokolle, Gesellschafterversammlung, Steuerformulare etc.

  • Die Geschäftsführenden einer GmbH haben kein Recht auf Arbeitslosenentschädigung, es sei denn, sie verlassen das Unternehmen oder ihren Arbeitsplatz endgültig; gilt auch für Ehepartnerinnen oder -partner, die in der GmbH arbeiten (vgl. den Artikel

 

Aktiengesellschaft (AG)

 

Vorteile

  • Haftung: Aktionäre haften nur für ihren Anteil am Aktienkapital. Achtung: Die Geschäftsführung (Verwaltungsrat und Geschäftsleitung) kann allenfalls mit dem Privatvermögen haftbar gemacht werden, wenn fahrlässiges oder strafbares Handeln vorliegt.

  • Publizität: Besitzverhältnisse nicht öffentlich (kein Handelsregister-Eintrag der Aktionäre). Erleichterter Verkauf der Gesellschaft möglich.

  • Sozialleistungen: Mitarbeitende Aktionäre gelten als Angestellte und sind obligatorisch sozialversichert.

  • Geschäftsname frei wählbar.

  • Steuern: Steuerprogression kann durch die Spaltung des Gewinns gebrochen werden. Kapitalgewinne sind steuerfrei.

  • Einflussnahme Gründer möglich: Stimmrechtsaktien, Vinkulierung, Streuung der Aktien im eigenen Umfeld.

Nachteile

  • Kapital: Höheres Mindestkapital (CHF 100'000) als bei GmbH erforderlich

  • Gründung: Aufwändige Formalitäten, hohe Kosten

  • Doppelbesteuerung auf Ertrag und Kapital der AG sowie Einkommen (Dividende) und Vermögen der Aktionäre

  • Strenge Bilanzierungsvorschriften: gesetzliche Reserven, Massnahmen bei Überschuldung etc.

  • Hoher Verwaltungsaufwand: Protokolle, Geschäftsberichte, Buchführung, Generalversammlung, Steuerformulare, Revisionsstelle etc.

 

 

Steuern

 

Die Besteuerung des Gewinns von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften erfolgt durch die Erhebung einer Bundessteuer sowie Gemeinde- und Kantonssteuern.

 

Der einheitliche Steuersatz auf Bundesebene für den Reingewinn solcher Gesellschaften liegt bei 8,5 %. Dieser Satz ist schweizweit für alle Kapitalgesellschaften und Genossenschaften anwendbar.

 

Neben der Bundessteuer müssen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften auch kantonale und kommunale Gewinnsteuern entrichten. Diese Steuern variieren je nach Standort des Unternehmens, da jeder Kanton und jede Gemeinde eigene Steuersätze festlegt, die von lokalen Gegebenheiten und fiskalpolitischen Entscheidungen abhängen.

 

Die genauen Steuersätze auf kantonaler und kommunaler Ebene sind variabel und sollten für präzise Angaben bei der jeweiligen kantonalen bzw. kommunalen Steuerbehörde erfragt werden.

BERATUNGSGESPRÄCH MIT UNSEREN EXPERTEN

In der gesamten Schweiz und in den einigen Standorten Europaweit bieten wir Beratungsgespräche an.  In unseren Beratungen können wir sowohl treuhänderische als auch rechtliche Themen abdecken und individuell Ihre Bedürfnisse bestimmen. Lassen Sie uns ein Gespräch führen, damit wir die Lösung finden, die zu Ihnen passt.  

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